Liebe Freundinnen und Freunde der Österreichischen Volkspartei!

Portraitfoto: Waltraud Klasnic LH a.d. Waltraud Klasnic
Vorsitzende Ethikrat

Anstand, Ehrlichkeit und Verantwortung sind Werte, die in unserer Volkspartei Tradition haben. Gerade deswegen bringen Verfehlungen Einzelner all jene in Misskredit, die sich tagtäglich für unsere Gesinnungsgemeinschaft engagieren und sich dabei der hohen moralischen Verpflichtung ihrer Tätigkeit bewusst sind.

Im Jahr 2012 hat die Volkspartei die Initiative für eine Neudefinition klarer politischer und ethischer Spielregeln ergriffen. Landeshauptmann a.D. Herbert Sausgruber, Prof. Wolfgang Mantl und die inzwischen leider verstorbene Nationalbank-Präsidentin Maria Schaumayer haben sich damals dieser Aufgabe angenommen und einen Verhaltenskodex für die Volkspartei erarbeitet, der praxisnahe Antworten auf neue Anforderungen gibt.

Die tägliche Arbeit unserer Funktionärinnen und Funktionäre kann durch nichts ersetzt werden. Daher bekräftigt der vorliegende Verhaltenskodex nicht nur zentrale Grundsätze unserer Partei, sondern gibt auch Orientierung, wenn im Kontakt mit Bürgern, Medien, Interessenverbänden und der Wirtschaft offene Fragen oder rechtliche Graubereiche auftauchen sollten.

Im Juli 2012 wurde ich bei der konstituierenden Sitzung des Ethikrates zu dessen Vorsitzender gewählt und 2016 in dieser Funktion bestätigt. Es ist für mich eine ehrenvolle Aufgabe, daran mitzuwirken, das Vertrauen der Menschen in die Politik zu stärken. Die Einsetzung des Ethikrates und die Ausarbeitung des Verhaltenskodex waren dafür wichtige Fortschritte. Machen wir daher weiterhin Politik für Österreich – ehrlich, anständig und verantwortungsbewusst.

Unterschrift von Waltraud Klasnic

Stellungnahme des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei zur nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landesgerichts Linz zu August Wöginger

Der Ethikrat der Österreichischen Volkspartei nimmt die nicht rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichtes Linz zur Kenntnis.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens hat August Wöginger Verantwortung für einen rund zehn Jahre zurückliegenden Vorgang übernommen und betont, dass er diese Intervention mit dem Diskussions- und Wissensstand von heute nicht mehr vornehmen und auch allfällige unbeabsichtigte Konsequenzen weitgehender abschätzen würde.

Der Ethikrat der ÖVP hat sich vom Bekanntwerden an mit dem Verfahren proaktiv befasst, auf die Problematik der Sachverhaltsfeststellung hingewiesen, bereits vor zwei Jahren von August Wöginger Informationen eingeholt und sich seine Position erklären lassen. Wöginger konnte dabei aus Sicht des Ethikrates seine Handlung und deren Motivation – er agierte damals als Wahlkreisabgeordneter, der sich regionaler Anliegen annimmt – schlüssig darlegen, weshalb keinerlei weitergehende Empfehlungen geboten waren, jedenfalls die Gerichtsentscheidung bzw. die rechtskräftige Sachverhaltsfeststellung insbesondere zur „inneren Tatseite“ des Vorsatzes abzuwarten war.

August Wöginger hat nun von sich aus seine Konsequenz gezogen:

Der Ethikrat der ÖVP sieht im Rücktritt August Wögingers als Klubobmann – obwohl der Sachverhalt und insbesondere seine Vorsatztäterschaft auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtskräftig festgestellt sind und das Verfahren damit offen bleibt – den Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und das Hintanstellen der eigenen Person und der eigenen persönlichen Interessen hinter öffentliche Interessen und die zu vermeidende Beschädigung des Amtes und Belastung der gerade in diesen herausfordernden Zeiten erforderlichen politischen Handlungsfähigkeit insgesamt, um die sich August Wöginger, auch vom politischen Gegner unbestritten, bis zum heutigen Tag verdient gemacht hat.

Unabhängig vom weiteren Verfahren ist seine jetzige Entscheidung jedenfalls zu respektieren und empfiehlt der Ethikrat dem Parteivorstand der Österreichischen Volkspartei keine weiteren wie immer gearteten Maßnahmen im konkreten Fall.

Die Diskussionen der letzten Monate sollten allerdings auch insgesamt Anlass sein, bei Bürgerservice-Aktivitäten besondere Sensibilität walten zu lassen und insbesondere bei Personalentscheidungen und der Vorbereitung derselben alles zu vermeiden, was „als Intervention oder Protektionismus mit dem Ziel einer gewollten Ungleichbehandlung bzw. unsachgemäßen Entscheidung“ (Verhaltenskodex der Österreichischen Volkspartei) beurteilt werden kann. Auch nach den geltenden „Verhaltensregeln für Abgeordnete des Nationalrates und Mitglieder des Bundesrates“ haben die Abgeordneten beim Aufgreifen von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, was zu ihren wesentlichen Aufgaben zählt, darauf zu achten, dass es nicht „zu unzulässiger Einflussnahme“ kommt. Größtmögliche Objektivität und Transparenz sind geboten. Dieser Appell richtet sich nicht nur an Funktionärinnen und Funktionäre und Mandatarinnen und Mandatare der Österreichischen Volkspartei, sondern an alle Parteien und öffentliche Körperschaften. Ganz besonders betont der Ethikrat, dass alle Verantwortlichen in der Österreichischen Volkspartei die Richtlinien des Verhaltenskodex des Ethikrates der Österreichischen Volkspartei einzuhalten haben.

Wien, 5.5.2026

Statement Waltraud Klasnic zu August Wöginger am 7. Oktober 2025

Zur heutigen Entscheidung betreffend Klubobmann Wöginger gab die Vorsitzende des ÖVP- Ethikrates Waltraud Klasnic folgende kurze Erklärung ab:

Im Verhaltenskodex heißt es wörtlich: Politische Verantwortungsträger „kümmern sich um Bürgeranliegen und bemühen sich um Lösungen“. Dies gehört zu den Aufgaben von Volksvertretern. Das hat August Wöginger in seiner Funktion als Wahlkreisabgeordneter auch in diesem speziellen neun Jahre zurückliegenden Fall getan und mit der heutigen Diversion die Verantwortung übernommen. Im Übrigen hatten die Mitglieder des VP-Ethikrates vor über einem Jahr bereits eine ausführliche Aussprache mit Klubobmann Wöginger, in der er überzeugend seine Haltung und Motivation dargelegt hat - das heißt, der Ethikrat hat sich mit der Fragestellung bereits pro-aktiv auseinandergesetzt.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen
Waltraud Klasnic